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Über Diebsdaumen und abgehackte Kinderhände

Diebsdaumen und Diebslichter - Symbolbild Justiz und Gericht

Das Lied von der verkauften Müllerin.
Ein viel verbreitetes deutsches Volkslied erzählt, wie ein Müller in einem Wald drei Räubern und Mördern begegnet und von denselben aufgefordert wird, ihnen sein schwangeres Weib zu verkaufen. Er kann der hohen Summe, die sie bieten, nicht widerstehen und verspricht ihrem Verlangen zu willfahren. (In den meisten Texten werden erst 300, dann 600, endlich 900 Taler geboten; im Thüringischen sind die Hunderte zu Tausenden gesteigert; im Fränkischen bieten die Räuber erst 100, dann 200, endlich 1200 Taler; im Lied aus dem Kurländchen erst 300 und dann 500 Dukaten.)


Nach Hause zurückgekehrt schickt er die Frau unter einem Vorwand in den Wald, wo sie den Räubern in die Hände fällt. In fast allen Schaffungen des Liedes wird die Frau von dem drohenden Tode gerettet, in den meisten durch ihren gerade herzukommenden Bruder, der ein Jäger ist, in den anderen durch einen vorüberreitenden großen Herrn oder durch einen der Räuber selbst.


Dieses Lied scheint bisher nicht verstanden worden zu sein. Schade a. a. o. S. 49 fragt: "Warum kaufen überhaupt die Räuber das Weib? Aus purer Mordlust? Die konnten sie doch billiger befriedigen. Es muss etwas anderes dahinterstecken, das jetzt vergessen ist."


Man bedenke, dass die Räuber eine schwangere Frau kaufen und dass es in einigen Fassungen heißt, dass sie die Frau aufschneiden wollten. Und das Rätsel löst sich folgendermaßen: Die Räuber kauften die schwangere Frau nicht aus bloßer Mordlust, sondern um sie aufzuschneiden und die Händchen des in ihrem Schoße ruhenden Kindes als "Diebeslichter" zu benutzen. Dass aber zu solchem Zwecke in früherer Zeit wirklich schwangere Frauen zuweilen überfallen und ermordet worden sind, dafür lasse ich einige Belege folgen, die sich wahrscheinlich vielfach aus Chroniken und Gerichtsakten vermehren lassen.


Der Nürnberger Scharfrichter Meister Frank erzählt, dass er 1577 zu Bamberg einen Mörder gerädert, der drei schwangere Frauen aufgeschnitten hatte. 1601 richtete derselbe zu Nürnberg einen Mörder, der zwanzig Personen ermordet hatte, darunter auch mehrere schwangere Frauen, "die er hernach aufgeschnitten, den Kindern die Hendlein abgeschnitten und zum einbrechen liechtlein daraus gemacht!" Man sehe das in vieler Beziehung höchst interessante Büchlein "Meister Frantzen nachrichters alhier in Nürnberg all sein richten am leben, sowohl seine leibstrafen, so er verricht, alles hierin ordentlich beschrieben, aus seinem selbst eigenen buch abgeschrieben worden".


Philo in seiner Magiologia (Augustae Rauracorum 1675) S. 768 sagt: "Umb kindshände bewerben sich solche verzweifelte, stehlens begierige bößwicht, welche den kinderen der von mörderen oder jhnen selbst aufgeschnitten schwangeren weibern abgehauen oder von außgegrabnen ungetaufften kinderen genommen sind. Die diebshänd aber nemmen sie bey nacht zu einer gewissen stund von den an den galgen hangenden dieben. zu und mit diesen kinds- und diebshänden brauchen sie zauberische wort und geberden, zu dem end, daß sie die leut in den häusern, welche sie bey nacht besteigen und bestählen wollen, in so harten schlaff fellen, daß niemand erwachen kan. Wann solches geschehen, zünden sie die finger dieser kinds- und diebs-händen an, daß sie brennen wie ein liecht und jhnen leuchten!" (in Heinrich Ludwig Fischers "Buche vom Aberglauben" 1791).


"Wenn Diebe von einem ungeborenen Kinde einen Finger anzünden (und sie sollen wie Lichter brennen), so kann, sagt der Abergläubische, keiner im Hause aufwachen und sie können ruhig stehlen. Daher ermorden sie schwangerer Weiber, um von ihrem Kinde die Finger zu bekommen." Endlich berichtet Montanus die deutschen Volksfeste (Iserlohn und Elberfeld, 1854) S. 88: "Mit den Gliedern von ungetauften Kindern wurde mancherlei Zauberei bewirkt. Es herrschte der Aberglaube, dass Diebe mit der Hand eines ungetauften Kindes Schlösser öffnen und unbemerkt in die Häuser eindringen könnten. Weil aber in katholischen Gegenden die Taufe, wenigstens die Jähtaufe, vorläufige Taufe, gleich bei der Geburt nicht versäumt wird, so wurde es schwer ein solches Heiligtum echt zu erhalten, woher das Diebesgesindel auf den entsetzlichen Einfall kam, hochschwangere Frauen zu ermorden und so die ungetaufte Kindeshand zu erlangen. In der Sage leben noch viele solcher Beispiele. Vom Anfang des vorigen Jahrhunderts steht auch noch ein solches Verbrechen aus der Nähe von Düsseldorf in den Untersuchungsakten [19. Jahrhundert].


Auch Grimms Mythologie S. 1027 berührt unser Aberglauben, indem er von den Hexen, welche die Leichen junger Kinder ausgraben und ihnen die Finger abschneiden, spricht, fügt er in der Anmerkung hinzu: "Mit den Fingern ungeborener Kinder kann gezaubert werden, angezündet geben sie eine Flamme, welche alle Leute des Hauses im Schlaf erhält. Ähnliches Vorteil schafft der Daumen, welcher einem aufgehängten Dieb abgeschnitten wurde."


Dem Volkslied sehr ähnlich ist die 182ste Geschichte in Harsdörffers Buch "Der große Schauplatz jämmerlicher Mordgeschichte, 1693". Harsdörffer will die "unlängst" vorgefallene Begebenheit aus glaubwürdigen Briefen aus Schweden erfahren haben und teilt sie mit, "weil sie eine jämmerliche und seltene Begebenheit ist, dergleichen schwerlich gelesen oder gehört worden." Zwei Räuber nämlich bei Uppsala halten einen Bauern an und nehmen ihm sein Geld. Der Bauer bittet um Schonung und sagt dabei, er habe zu Hause ein schwangeres Weib. Als die Räuber dies hören, geben sie ihm sein Geld wieder und versprechen ihm hundert Taler, wenn er ihnen sein Weib liefere. Der Bauer geht nach Hause und sagt seiner Frau, er habe sein Häuschen verkauft und, da die Frau hiermit unzufrieden ist, fordert er sie auf, mit ihm zu gehen, um mit den Käufern den Handel rückgängig zu machen. Die Frau ahnte Unheil und, da sie bei ihrem Bruder, der ein Wildschütze war, vorbeigehen musste, bat sie ihn heimlich, ihr nach zu gehen. Als der Bauer und seine Frau endlich an den bestimmten Ort zu den Räubern gekommen, empfängt der Bauer seinen Lohn und entflieht, die Frau aber wird von den Räubern an einen Baum gebunden und eben will einer ihr den Leib aufschneiden, als der Bruder erscheint und den einen Mörder erschießt, den anderen aber niederschlägt und gefangen nach Uppsala führt, "da er mit glühenden Zangen gebrannt und lebendig gerädert worden". Bevor dieser Räuber mit wohlverdienter Strafe angesehen wurde, hat er bekennet, dass sein Gesell und er bereits zweier ungeborener Kinder Herzen gehabt und vermeinet das dritte also dazu zu bekommen, mit welchen sie für allen Menschen bestehen, allen obsiegen und sich unsichtbar machen, großen Reichtum zusammenbringen und allerlei Wunder hätten tun können. Durch diese Geschichte erfahren wir, dass also nicht bloß Arme, Hände, Finger, sondern auch Herzen ungeborener Kinder den abergläubischen Räubern wertvoll waren.


Dass der Aberglauben auch in Spanien zu Hause war, lehrt eine Katalanische Räuberromanze (F. Wolf Proben portugiesischer und catalanischer Volksromanzen S. 146), wo es von Räubern, die sich in ein Haus eingeschlichen haben heißt: Werfen einen Kinderarm ins Feuer da hinein: "Wer nun wach ist, schläft nicht ein, und nicht erwacht, wer schläft."


In einer Anmerkung dazu verweist Wolf auf das mir unzugängliche, auch von Grimm zitierte Buch von Praetorius Pg 153 ff. Freilich geht aus der Romanze nicht hervor, von was für einem Kind der Arm war, von einem ungeborenen oder von einem ungetauft gestorbenen. Ob überhaupt bei dem Aberglauben das Hauptgewicht auf das noch nicht geboren oder auf das ungetauft gestorben sein zu legen ist, lasse ich für jetzt dahingestellt, da es mir genügt zum Verständnis jenes Liedes nachgewiesen zu haben, dass Räuber Ursache haben konnten, eine schwangere Frau teuer zu kaufen und dann zu töten.


Die vorstehenden Zeilen waren längst niedergeschrieben, als mir das neue höchst schätzbare Buch von Rochholz "Alemannisches Kinderlied und Kinderspiel aus der Schweiz", Leipzig, 1857, in die Hände kam und ich bei Durchlesen desselben fand, dass auch Rochholz das Lied von der Müllerin richtig verstanden hat. Er führt nämlich S. 344 als schweizerischen Aberglauben folgendes an: "Ungetauft gestorbene Kinder muss man nachts nach Betzeitläuten in aller Stille beerdigen, damit Hexen und Hexenmeister das Grab nicht erfahren, sonst öffnen sie es und nehmen des Kindes kleinen Finger heraus, der ihnen zum Schatzgraben wie eine Kerze leuchtet." Rochholz erinnert in der Anmerkung dazu an Zaubersalben aus Kinderleichen, verweist kurz auf die von uns oben vollständig mitgeteilte Stelle aus Philos "Magiologie" und bemerkt endlich: " (...) das Volkslied, Es ging ein Müller wohl übers Feld, erzählt, wie die Mörder Geld bieten, damit der Müller sein schwangeres Weib in den Wald schicke, dem sie das Ungeborene aus dem Leib schneiden gedenken."


Der Sinn des vorstehend besprochenen Aberglaubens ist folgender: Die Seelen wurden von den heidnischen Germanen bald als Windhauch, bald als Feuer gedacht (vergleich Mannhardt, Germanische Mythenforschungen S. 269 fgg 310 Anm. 3). Die noch ungeborenen Kinder haben nicht seelische Natur, der Körper galt daher als "leuchtend". Dass man die Seele selbst unsichtbar dachte, gab Veranlassung zu glauben, diese Unsichtbarkeit gehe auf diejenigen über, welche unter dem Schein jenes seelischen Lichtes einhergehen.

 

Nachtrag:

Weitere historische Texte zum Thema "Diebsdaumen" in "Bayerische Sagen und Bräuche: Beitrag zur deutschen Mythologie. 2", 1855, München: "Wer einen Diebsdaumen hat, ist glücklich. In verschiedenen Raritätenkammern findet man alte, in Gold und Silber gefasste Daumen, welche vormals ohne Zweifel gewinnsüchtige Spieler bei sich getragen und sich davon ganz besonderes Glück versprochen haben. Wirtsleute glauben, dass ein solches Glied viele Gäste herbeiziehe. Fuhrknechte lassen einen Diebsdaumen in ihre Peitsche einflechten und schreiben ihm die Kraft zu, dass er den Wagen nicht sinken lasse."
Im "Deutsches Wörterbuch" von 1860 steht sogar, dass Wirte abgeschnittene Daumen von Dieben in Weine und Biere steckten, damit mehr Gäste kommen sollen.

 

 

Textquelle: Zeitschrift für deutsche Mythologie und Sittenkunde. Band 4. 1859, Göttingen.

Bildquelle oben: "Themista and Eupherbus, in a familiar dialogue [in verse] ... discovering, and passionately bemoning, ... the Exorbitances of the World in the Administration of Justice ... By Philopolites" 1683, London

Symbolbild Blogartikel über Volksglauben Diebsdaumen, Scharfrichter

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