Heute behandelt dieser Artikel den Volksglauben (oder Aberglauben) aus der Schweiz, der noch im 19. Jahrhundert geglaubt und wahrscheinlich öfters auch umgesetzt wurde. Die Menschen erstellten sich nachfolgende "Weissagungen", die bei bestimmten Situationen eintreten sollten oder konnten. Manche dieser Volksglauben sind amüsant, doch richteten sich nicht wenige Menschen ihr Leben danach. Hier also eine gesammelte Auswahl an Weissagungen im Umgang mit Kindern. Nächste Woche wird ein zweiter Artikel über allgemeine Weissagungen aus der Schweiz veröffentlicht.
1. Wenn ein Weib in gesegneten Umständen zu des Herrn Tisch geht, so hilft ihr Brot und Wein zu leichterer Geburt und sichert ihr das Leben. (Emmental Kanton Bern)
2. Wenn man einem Weibe im Augenblick der Entbindung militärische Kleidungsstücke anlegt, so geht die Entbindung leichter und gefahrloser vor sich und das Kind wird stark und kräftig. (Emmental
Kanton Bern)
3. Eine Kindbetterin darf nur Suppe von einem ganz schwarzen Huhn bekommen. Ist ein weißes oder farbiges Federchen oder Fläumchen daran, so darf man die Suppe nicht geben. (Appenzell)
4. Wenn die Kindbetterin ihre Dachtraufe überschreitet, bevor sie zur
Kirche ging, so gibt sie sich allerlei Unfällen, Verzauberungen und den bösen Geistern preis. (gesamt Schweiz)
5. Muss die Kindbetterin dessen ungeachtet ausgehen, so trägt sie einen Ziegel von ihrem Hause auf dem Haupt und kommt auch später mit demselben in die Kirche. (Waadt)
6. Wenn die Kindbetterin vor dem Kirchengang spinnt, so bereitet sie ihrem Kinde einen Strang. (Oberaargau bei Bern; Emmental Kanton Bern)
7. Am Nadelfluh-Gipfel des Üttiberges treten zwei Felsen hervor, aus einem derselben kommen die Knaben, aus dem anderen die Mädchen. (Zürich)
8. Die kleinen Kinder kommen aus dem Kindlistein (einen erratischen Block) in der Nähe der Verene-Einsiedelei her. (Solothurn)
9. Ein Kind, das zwischen 11 und 12 Uhr geboren wird, stirbt selten eines natürlichen Todes. (Oberaargau bei Bern; Emmental Kanton Bern)
10. Wenn ein Vater seinem Kind beim ersten Anblick in den Mund haucht, so bekommt es keine Zahnschmerzen. (Oberaargau bei Bern; Emmental Kanton Bern)
11. Soll ein Kind schamhaft werden, so legt man es gleich nach der Geburt unter die Bank. (Appenzell)
12. Legt man es unter den Tisch, so wird es demütig und bescheiden. Man tut dies aber nur mit Mädchen. (Emmental Kanton Bern)
13. Soll es schnell lesen lernen, so gibt man ihm von seinem ersten Badewasser zu trinken. (Appenzell)
14. Soll es gelehrig werden, so legt man ihm ein Buch unter das Köpfchen oder steckt einen Brief in sein Häubchen. (Appenzell)
15. Gelehrsam und gottesfürchtig wird es, wenn man es auf eine Bibel legt. (Oberaargau bei Bern; Emmental Kanton Bern)
16. Wickelt man ein neugeborenes Kind in das eben ausgezogene, noch warme Hemd seines Vaters, so wird es ihm so lieb, dass er nicht von ihm lassen kann. Man kann so erfahren, ob das Kind wirklich
dem Vater gehört. (Emmental Kanton Bern)
17. Wenn man dem Kind in den ersten Brei ein in kleine Stücke gerissenes Blatt aus dem neuen Testament kocht, so wird es fromm und bleibt von Untugenden frei. (Emmental Kanton Bern)
18. Wird beim Kochen des ersten Breis oder bei der Taufmahlzeit gesungen, so lernt das Kind gut singen. (Oberaargau bei Bern; Emmental Kanton Bern)
19. Die Seelen totgeborener Kinder kommen in die Hölle. (Appenzell-Innerrhoden)
20. Ungetaufte Kinder kommen nicht in den Himmel, sondern an einen dazu von Ewigkeit her bestimmten Ort, wo weder Freude, noch Leid ist. (katholische Kantone) Dieser Ort heißt Nobiskratten.
(Toggenburg, Kanton St. Gallen)
21. Ein krankes Kind kann man oft durch die Taufe noch vom Tod retten. (Emmental Kanton Bern)
22. Soll die Familie nicht zu schnell wachsen, so gibt man einem neugeborenen Kind den Namen eines schon verstorbenen derselben Eltern. (Appenzell)
23. Wenn man dem Taufkind vor dem Gang zur Kirche ein Stückchen Brot und Käse einbindet, so leidet es in seinem Leben keinen Mangel und hat stets genug zu Essen. (Emmental Kanton Bern)
24. Wenn man den Täufling zur Kirch fährt, so lernt er nie gut und ausdauernd Gehen. (Emmental Kanton Bern)
25. Wird auf dem Weg zur Kirche oder zurück mit dem Täufling geruht, so wird er immer einen beschwerlichen Kirchgang haben. (Oberaargau bei Bern; Emmental Kanton Bern)
26. Gewittert es während des Taufganges, so geht es dem Kind im Leben übel und hat es einen schrecklichen Tod zu fürchten. Einige weissagen daraus jedoch Glück im Krieg. (Emmental Kanton Bern)
27. Ebenfalls eine üble Vorbedeutung ist es, wenn die Gotte [die Patin] die Schuhe verliert. (Emmental Kanton Bern)
28. Die Gotte darf nicht nach des Kindes Namen fragen, obwohl sie denselben dem Geistlichen nennen muss. Man muss ihn ihr ohne Anregung sagen, sonst wird das Kind zeitlebens neugierig. (Emmental
Kanton Bern)
29. In die drei Taufscheine des Kindes, welche seine drei Paten ausstellen, muss die Mutter sogleich je drei Körner Getreide einwickeln. Trägt das Kind diese Taufscheine später bei sich, so
können ihm Geister und Hexen nicht schaden. (Bern)
30. Wenn ein Kind des Morgens mit ungewaschenen Händen über die Dachtraufe seiner Wohnung hinausgelassen oder getragen wird, so ist es dem Verhexen ausgesetzt. (Oberaargau bei Bern; Emmental
Kanton Bern)
31. Schneidet man einem Kind vor dem siebenten Lebensjahr die Haare ab, so kann es nie zu vollkommenen Kräften kommen. (Oberaargau bei Bern; Emmental Kanton Bern)
32. Werden die Haare eines Knaben das erste Mal im Zeichen des Widders geschnitten, so bekommt er krause, werden sie im Löwen geschnitten, früh graue Haare. (Oberaargau bei Bern; Emmental Kanton
Bern)
33. Kinder, welche mit der sogenannten Glückshaube geboren werden, sind im Leben glücklich. (Zürich)
34. Verliert ein Kind einen Zahn, so wirft man denselben in eine Ecke des Zimmers, indem man ruft: Maus, Maus, hier hast du einen Zahn! Gib mir einen schönen, einen besseren dran! (Zürich)
35. Gute und kluge Kinder werden nicht alt. (Bern)
36. Junge getaufte Kinder, welche früh sterben, muss man nicht beweinen. Sie steigen gerade zum Himmel auf und werden Engel und Schutzengel der Familie. (katholische Kantone)
Bild oben: A collection of Swiss Costumes, in miniature, designed by Reinhardt ... To which is added a description in French and English. (Collection de Costumes Suisses, etc.)' London,
1822
Bild unten: 'Switzerland: its scenery and people. Pictorially represented by ... Swiss and German artists. With historical and descriptive text, based on the German of Dr Gsell-Fels. London,
1881
Textquelle: Zeitschrift für Deutsche Mythologie und Sittenkunde. Band 4, Göttingen 1859
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