· 

Zwei Gerichtsfälle des Mittelalters

DIE ZWEI JUNGFRAUEN
Ein fürstlicher Diener namens Matthias hat der Jungfrau Anna wegen ihrer schönen Gestalt, obwohl sie ansonsten an den zeitlichen Gütern arm war, heimlich die Ehe versprochen. In der Nachbarschaft wohnte eine andere Jungfrau namens Susanna. Diese beiden Jungfrauen lebten miteinander in guter Freund- und Gesellschaft. Als nun beide an einem Feiertag auf den Gassen beisammen waren, ging hinter ihnen der verliebte Matthias mit einem anderen Beamten namens Leonhard. Matthias fragte seinen Begleiter, was er von dieser Jungfrau (gemeint war seine Braut) und von jener Jungfrau (gemeint war Susanna) hielte. Dem Leonhard war das heimliche Eheverbündnis nicht bekannt. Er antwortete daher mit freiem doch unbedachtem Gemüt und sagte, die Jungfrau Anna sei schön und fromm, die andere aber sei züchtig und eingezogen. Dem Matthias machten diese Worte nachdenklich.


Er schöpfte alsobalden einen Argwohn, ob nicht etwa Anna anderwärts ihren „Ehren-Krantz“ verscherzt habe. Er gedachte daher, sie zu verlassen und auf die andere Jungfrau seine Liebeszuneigung zu werfen, was auch so geschah. Diese Gemütsumgestaltung verdross nicht wenig die versetzte Anna und sie ließ Matthias durch ihren vertrauten Blutsbefreundeten nachfragen, warum er das tat. Matthias sagte demjenigen ins Angesicht, dass er sie nicht mehr verlange, weil er durch eine gewisse Mannsperson glaubwürdig vernommen habe, dass ihre „Jungfrauschafft auf den Stelzen ginge“. Ja, er täte endlich auf weiteres bewegliches zusprechen und bitten seinen Mann namhaft machen.


Die Klage: Die beleidigte Jungfrau Anna ließ den Leonhard gehöriger Orten als einen Verleumder und „Ehrenschänder“ verklagen, auch um Ersetzung ihrer Ehre gerichtlich anhalten.


Antwort: Leonhard widersprach der gesetzten Klage gänzlich und drang auf Herausgabe des Beweises.


Replik: Hierauf wurde zum Zeugen sowohl Annas Blutsbefreundeter als auch der Matthias vor Gericht bestellt und zur Aussage gezwungen.


Duplik: Diese Aussage bediente sich der Beklagte selbstens, weil hieraus klar abzunehmen war, dass er die Klägerin für schön und fromm gelobt habe.


Triplik: Der letztere Anhang, indem er die Jungfrau Susanna allein für züchtig und eingezogen gepriesen hatte, täte das erste gefärbte Lob verdunkeln. Ja, das Wort fromm sei gleichzeitig verdächtig und zweideutig, weil man auch sagen könne, dass sie so fromm und geduldig wäre, dass sie niemand mit abschlägiger Antwort betrüben wolle.


Quadruplik: Er sei sein Ausleger seiner eigenen Worte und wolle zu Gott schwören, dass er niemals den Vorsatz hatte, die Jungfrau Anna, von welcher er nichts als Ehre und gutem Wille weiß, zu verschimpfen gedachte. Wenn man gleich nicht allezeit wie eine eingesperrte Klosterfrau so eingezogen und züchtig ist, könnte man doch gleichwohl noch eine reine Jungfrau sein und verbleiben. Unter der äußerlichen Lustbarkeit könne auch der hochwerte Jungfrauenschatz verborgen liegen und damit man sein aufrichtiges Gemüt in dem Werk selbst spürte und abnehme, sei er gewillt, die Jungfrau Anna selbst zur Ehe zu nehmen und hierdurch den aus Unachtsamkeit zugefügten Schaden wiederum zu ersetzen.


Als nun Matthias diese unverhoffte Erläuterung und Erklärung vernommen hat, bereute er seine Unbeständigkeit. Er verließ die Jungfrau Susanna und versuchte sein Glück noch einmal bei der Jungfrau Anna. Diese aber, sehr wohl über Matthias Eifersucht im Klaren, fertigte dem Ersuchen mit „einem traurigen Korb“ ab. Hingegen nahm sie Leonhard als ihren vermeintlichen Beleidiger zur Ehe. Der bestürzte Matthias suchte hierüber seine Zuflucht wieder bei der Jungfrau Susanna. Er wurde aber mit Ungunst gleichsam angesehen und abgewiesen.



DAS GEPLÜNDERTE KLOSTER
Als auf eine Zeit eine Reichsstadt mit stürmender Hand eingenommen wurde, kam ein Fähnrich neben anderen Soldaten in ein Kloster, welches sie nach gewöhnlichem Brauch und Zulass nach, fein säuberlich ausplünderten. Es war aber eben auch ein reicher Edelmann darunter, in einem absonderlichen Stüblein verborgen, welcher durch seinen untreuen Diener einem anderen Kriegsoffizier verraten und ergriffen wurde.


Als der Fähnrich davon hörte, begehrte er den Edelmann zurück oder wenigstens dafür die schuldige „Ranzion“ oder Lösegeld und zwar darum, weil er der erste gewesen war, welcher das ganze Kloster eingenommen und daher auch alles dasjenige, was darinnen und darunter begriffen ist, sein eigentümliches Gut sei. Nach der allgemeinen Kriegsgewohnheit, welcher ein Haus einnimmt oder befreit, dass er auch alles dasjenige, so in dem Haus ist, teilhaftig werde, auch nach den Rechten gemäß.


Die Gegenseite aber weigert sich der Überstellung und sagte, dass der Gefangene ihr eigen und daher ihnen allein das davon herrührende Lösegeld zuständig sei. Denn was weder mit dem Leib nicht mit den Augen begriffen werden kann, das kann auch mit dem Gemüt nicht erlangt werden. Auch sonsten die Rechte vermögen, welcher einen Grund besitzt und hingegen von demjenigen Schatz, so in solchem Grund verborgen liegt, keine Kenntnis darüber hat, dass solcher Schatz keineswegs dem Grundherrn oder Besitzer zusteht, sondern dem Finder.


Was die angezogene Kriegsgewohnheit anbelangt, müsse ein notwendiger Unterschied zwischen einem weitsichtigen Kloster und zwischen einer gemeinen Privatbehausung gemacht werden, weil in einem Kloster gar viel und unterschiedliche Zellen und Zimmer zu finden sind, welche in einem Haus ermangelten. Es ist demnach der Fähnrich seiner Klage verlustigt worden.



Weitere interessante Blogartikel: