Siegel wurden im Mittelalter bis in die beginnendende Neuzeit häufig verwendet, um rechtsverbindliche Erklärungen, schriftlich festgehaltene Aussagen und Verträge zu beglaubigen. Neben der Unterschrift konnte ein Siegel die Urkunde vor einer Fälschung sicherer machen, wenn ein Zeuge nicht zugegen war. Daher nutzten neben Schöffen auch hohe Würdenträger wie Richter, Bürgermeister, Zunftmitglieder, Universitäts-professoren, Handwerker und Kaufleute solche Siegel, die am Ende des Schriftstückes angebracht wurden oder ein Dokument versiegelte, also verschloss.
Schöffen waren wie heute auch juristische Laien, die verpflichtend zu diesem Amt auserwählt wurden. Im Frühen Mittelalter gab es in der kleinsten Gerichtsform sogar Dorfschöffen, die einfache Bauern waren. In den Landgerichten hießen sie Landschöppen oder Amtslandschöppen.
Die hier vorgestellten Schöffenamtssiegel sind Abdrucke von origianlen Siegel, die zur Legitimierung von Urkunden gedient haben. Der jeweilige Name des Duisburger Schöffen und die Jahreszahl ist
in altdeutscher Schrift abgebildet.
Eine solche Anbringung eines Schöffensiegels kostete natürlich damals wie heute Geld. Im Jahr 1509 kostete eine Beglaubigung 4 Albus, wie folgender Text verrät: "scheffen siegelung ist 4 albus,
geburt den scheffen." (Quelle: 1509 RhW. I 1 S. 90 )
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